16. bedauert, dass die im Haushaltsplan 2012 veranschlagten Zahlungsermächtigungen in Höhe von 50 000 000 EUR in der EGF-Haushaltslinie 04 05 01 sich als unzureichend erwi
esen haben, um alle erforderlichen Zahlungen abzudecken; bedauert, dass die Kommission vorgeschlagen hat, diese Zahlungen durch eine Übertragung von Zahlungsermächtigungen aus dem europäischen Progres
s-Mikrofinanzierungsinstrument (Linie 04 04 15) zu decken, anstatt mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2012 neue Mittel zu beantragen, wie sie dies fü
...[+++]r andere Anträge auf Inanspruchnahme des Fonds berechtigterweise getan hat; erinnert daran, dass der EGF als eigenständiges spezifisches Instrument mit eigenen Zielsetzungen und Fristen geschaffen wurde und daher zweckgebundene Mittel rechtfertigt, wodurch Mittelübertragungen aus anderen Haushaltslinien, wie sie in der Vergangenheit erfolgt sind, vermieden werden, die sich negativ auf die Verwirklichung der verschiedenen politischen Ziele des EGF auswirken könnten;