Es sollten die Fälle, in denen die Infrastruktur durch Energieeffizienzmaßnahmen
auf ein Mindestmaß beschränkt werden könnte, die Fälle, in denen die vorhandene nationale und grenzüberschreitende Infrastruktur nachgerüstet oder modernisiert
werden kann sowie die Fälle, in denen eine
neue Infrastruktur erforderlich ist und zusätzlich zu der bereits vorhandenen Energie- oder Transportinfrastruktur aufgebaut
werden kann, im Sinne einer Prioritätenrangfolge und im Interesse de
...[+++]r Kosteneffizienz ermittelt werden.