Daraus ergibt sich, dass Artikel 2 des ersten Zusatzprotokolls für den Staat das Recht beinhaltet, eine verpflichtende Schulausbildung einzuführen, ungeachtet dessen, ob diese in den öffent
lichen Schulen oder durch Privatunterricht
von hoher Qualität erfolgt (Familie H. gegen Vereinigtes Königreich, Nr. 10233/83, Entscheidung der Kommission vom 6. März 1984,
Entscheidungen und Berichte 37, SS. 109 und 112; B.N. und S.N. gegen Schweden, vorerwähnte Entscheidung, und Leuff
...[+++]en, vorerwähnte Entscheidung).