Als Antwort auf den griechischen Antrag hält es die Kommission für möglich, dass die Frist für die Förderfähigkeit der operationellen Programme und gemeinschaftlichen Init
iativen um ein Jahr verlängert werden kann, vorausgesetzt, es besteht ein unmittelbarer und substanzieller Zusammenhang zwischen d
em unvorhersehbaren Ereignis der verheerenden Brände, die im Sommer 2007 wüteten, und der Durchführung der operationellen Programme und gemeinschaftlichen Initiativen, für die eine Verlängerung der Fristen beantragt wi
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