Wenn ein Verwaltungsratsmitglied es unterlässt, den unv
ereinbaren Mandaten oder Funktionen ein Ende zu setzen, wird davon ausge
gangen, dass er/sie nach Ablauf der im ersten Absatz festgelegten Frist v
on Rechts wegen auf sein/ihr Mandat innerhalb von Viapass verzichtet hat, ohne dass dies die Gültigkeit der Handlungen, die er/sie in der Zwischenzeit ausgeführt hat oder die Beschlüsse, an denen er in der Zwischen
...[+++]zeit teilgenommen hat, beeinträchtigt.