In der Erwägung, dass der Wallonische Umweltrat f
ür eine nachhaltige Entwicklung feststellt, dass die
Vorschläge des Autors der Studie in dem Erlass vom 8. Mai 2014 in Betracht gezogen worden sind; da
ss diese Vorschläge darin bestehen, eine zusätzliche Vorschrift für die Bereiche vorzusehen, in denen die Absetzbecken gebaut werden, und die Grundstücke, die sich im trockenen Tal südlich des bestehenden Absetzbeckens befinden, nicht als Abbaugebiet einzutragen; dass ein B
...[+++]eschwerdeführer diesen zweiten Vorschlag, diese Grundstücke nicht als Abbaugebiet einzutragen, ebenfalls validiert;