Nachdem die Generalanwältin Sharpston « die Bedeutung einer auf Gleichbehandlung beruhenden Freizügigkeit de
r Studenten für die Entwicklung der Union » hervorgehoben hat, hat sie in einer Schlussbemerkung eingeräumt, dass
« die EU aber auch nicht die sehr realen Probleme
ignorieren [darf], die in denjenigen Mitgliedstaaten entstehen können, die viele Studenten aus anderen Mitgliedstaaten aufnehmen » (Schlussanträge der Generalanwältin in der Rechtssache C-73/08, Randnr. 15
...[+++]1).