Außerdem ist das Verzeichnis der Empfänger sehr begrenzt, denn es umfaßt nicht Albanien, die drei baltischen Staaten, Georgien und die GUS-Staaten und betrifft China nur teilweise. 3. A
uf die am wenigsten entwickelten Länder (LLDC) angewandte günstigere Regelung Seit den Verpflichtungen, die sie 1977 im Rahmen der Tokyo-Runde eingegangen ist, hat die Gemeinschaft den Entwicklungsländern, "den am wen
igsten entwickelten Ländern", um die Terminologie der Vereinten Nationen zu
...[+++] übernehmen, stets eine Sonderbehandlung eingeräumt.