Zuvor hatte die Kommission zunächst starke Vorbehalte gegen die ursprüngliche Ausnahmeregelung geltend gemacht, der zufolge das Vereinigte
Königreich während einer Übergangszeit nicht verpflichtet ist, einige Bestimmungen der Richtlinie umzusetzen. Sie war dann jedoch bereit, diese Lösung für Jugendliche zu akzeptieren, ,damit das Vereinigte Königreich über eine Übergangszeit ve
rfügen kann, um die entsprechenden Regelungen für diesen Personenkreis anzupassen; die Situation stellt sich jedoch
was Kinder betrifft ...[+++]unterschiedlich dar".