(Bezugnahme auf das Luftfahrtgesetz
: Berufspilotenbasislizenz (Flugzeuge) (Punkt 3) Er darf (e) ein solches Flugzeug, wenn er das Alter von 60 Jahren erreicht hat, zum Zwecke des öffentlichen Verkehrsdienstes nur fliegen, wenn das Flugzeug mit Doppelsteuerung ausgestattet ist und ein zweiter Pilot an Bord ist, der das Alter von 60 Jahren noch nicht erreic
ht hat und der eine entsprechende Lizenz gemäß diesem Gesetz
besitzt, die ihn zur Ausübung der Tätigkeit als verantwortl
...[+++]icher Flugzeugführer oder Kopilot des Flugzeugs befugt).