Wie nämlich in der angefochtenen Bestimmung festgelegt ist, kann die spezifische Methode nur nach der schriftlichen und mit
Gründen versehenen Entscheidung des Dienstleiters und nach der Notifizierung dieser Entscheidung an den Verwaltungsausschuss angewandt werden; ausserdem erhält der Verwaltungsausschuss am Ende eines jeden Monats die ausführliche Liste der Massnahmen pro spezifische Methode und kann er jederzeit diesbezüglich eine Kontrolle der Rechtmässigkeit durchführen. Er kann die
spezifische Methode aussetzen, wenn er ...[+++]der Auffassung ist, dass diese nicht den geltenden Gesetzesbestimmungen entspricht, und muss in diesem Fall dem Ständigen Ausschuss N unmittelbar seine Entscheidung mitteilen.