Durch die Richtlinie 2002/60/EG des Rates vom 27. Juni 2002 zur Festlegung von besonderen Vorschriften für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sowie zur Änderung der Richtlinie 92/119/EWG hinsichtlich der Teschener Krankheit und der Afrikanischen Schweinepest (4) wurde die Teschener Krankheit (Enterovirus-Enzephalomyelitis der Schweine) aus dem Verzeichnis von Seuchen in Anhang I der Richtlinie 92/119/EWG des Rates vom 17. Dezember 1992 mit allgemeinen Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung bestimmter Tierseuchen sowie besonderen Maßnahmen bezüglich der vesikulären Schweinekrankheit (5) gestrichen, und demzufolge wurde diese
Krankheit durch die Entscheidung 2008 ...[+++]/650/EG der Kommission vom 30. Juli
2008 zur Änderung der Richtlinie 82/894/EWG des Rates über die Mitteilung von Viehseuchen
in der Gemeinschaft zwecks Aufnahme bestimmter Seuchen in das Verzeichnis der meldepflichtigen Seuchen und zur Streichung der Teschener Krankheit (Enterovirus-Enzephalomyelitis der Schweine) aus diesem Verzeichnis (6) aus dem Verzeichnis der in der Union meldepflichtigen Seuchen gestrichen.