Folglich habe die Richtlinie, da sie
keine Bestimmungen enthalte, die die Bedingungen für den Zugang zu Daten und ihre Verwendung für Tätigkeiten, die den Staaten oder staatlichen
Stellen zugewiesen seien und mit den Tätigkeitsbereichen von Einzelpersonen nichts zu tun hätten, harmonisierten, und insbesondere
keine Bestimmung, die von dem Begriff „Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen“ umfasst werde, nicht auf der Grundlage des EU-
...[+++]Vertrags erlassen werden können.