31. fordert die Kommission wegen der besonderen Beschaffenheit des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments auf, die Verwaltung dieses Instruments auf die Generaldirektion Regionalpolitik der Kommission zu übertragen, dabei aber Aspekte der auswärtigen Beziehungen zu beachten; st
ellt fest, dass das ENP-Instrument in seiner jetzigen Form keine ausreichende Grundlage bietet, um die Besonderheiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu berücksichtigen; stellt ferner fest, dass in Erwägung gezogen werden sollte, das ENPI wenigstens in den Fällen von der Gestaltung der auswärtigen Beziehungen zu trennen, in denen auch
...[+++] Drittstaaten, die an der Zusammenarbeit in Bezug auf die Außengrenzen beteiligt sind, sich an der Finanzierung der Zusammenarbeit beteiligen;