5.3. Die Europäische Union muss die funktionsstörenden Besteuerungsparameter innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten für alle Verkehrsinfrastrukturen und Verkehrsträger angehen und darauf hinarbeiten, die bestehenden enormen Unterschiede abzubauen und auf diese Weise die Schaffung von Bedingungsgleichheit für alle Verkehrsarten zu erleichtern.
5.3. De EU moet optreden indien belastingen de vervoersinfrastructuur en de verschillende vervoerswijzen parten spelen.