Gemäß den vom Rat (Wettbewerbsfäh
igkeit) am 7. Juni 2005 angenommenen Leitlinien zur Vorbereitung des künftigen Europäischen Raumfahrtprogramms wird die Europäische Union dafür zuständig sein, die Verfügbarkeit und Kontinuität der oper
ativen Dienste, die ihre politischen Maßnahmen flankieren, zu gewährleisten, und sie wird zur Entwicklung, zum Aufbau und zum Betrieb der entsprechenden spezifischen europäischen Raumfahrtinfrastruktur beitragen, wobei sie sich auf Raumfahrtanwendungen konzentrieren wird, die zur Umsetzung ihrer Politik
...[+++] beitragen.