Nicht offenbarte Informationen, die im Rahm
en dieses Abkommens weitergegeben werden, können von der empfangenden Vertragspartei an Personen, die
an die empfangende Vertragspartei gebunden oder bei derselben angestellt sind, oder an andere betroffene Abteilungen oder Stellen der empfangenden Vertragspartei, die entsprechende Befugnisse für die besonderen Zwecke der laufenden gemeinsamen Forschungsarbeiten besitzen, weitergeleitet werden, sofern derart v
...[+++]erbreitete, nicht offenbarte Informationen einer schriftlichen Vereinbarung über die Vertraulichkeit unterliegen und wie oben ausgeführt leicht als solche zu erkennen sind.