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ies würde durch einen Mechanismus gewährleistet, bei dem der "Sendestaat" A (d.h. das Land, von dem aus eine Sendung ausgestrahlt wird) sicherstellt, daß - falls von einem "Empfängerstaat" B (d.h. dem Land, in d
em die Ausstrahlung empfangen wird) gewünscht - die Rundfunkanstalten des Landes A keine Exklusivrechte für bedeutende Ereignisse ausüben dürfen, wenn dadurch der Öffentlichkeit des Landes B die Möglichkeit genommen wird, diese Großereignisse im Fernsehen zu verfolgen und wenn dies unter Bedingungen erfolgt, die den in diesem Land geltenden Beding
...[+++]ungen gleichwertig sind.