Sonstige Formen gewerblicher Niederlassungen zur Erbringung internationaler Seeverkehrsdienstleistungen": Fähigkeit internationaler Seeverkehrsdienstleistungserbringer der anderen Vertragpartei, vor Ort alle Geschäftstätigkeiten durchzuführen, die zur Erbringung einer t
eilweisen oder voll integrierten Verkehrsdienstleistung an ihre Kunden erforderlich sind, in deren Rahmen wiederum der Seeverke
hr ein wesentliches Element darstellt (Diese Verpflichtung darf jedoch nicht in einer Weise ausgelegt werden, die die unte
...[+++]r der Erbringungsart 1 (grenzüberschreitende Erbringung) eingegangenen Verpflichtungen in irgendeiner Weise einschränkt).