Die Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge[4] sollen die Entwickl
ung und den Einsatz elektronischer Mittel und Verfahren im öffentlichen Beschaffungswesen fördern, wodurch d
ie Unternehmen ganz erhebliche Kosteneinsparungen erzielen könnten[5]. In Übereinstimmung mit den Verpflichtungen aus der E-Signatur-Richtlinie können die Mitgliedstaaten selbst regeln, welche Stufe der elektronischen Signatur verlangt werden soll, und festlegen, dass öffentliche Auftraggeber
stets qualifizierte Signaturen ...[+++] verwenden[6].