Damit die Elektrizität als « grüner Strom » angesehen wird und folglich durch Produktionsbeihilfen von der öffentlich
en Hand unterstützt werden kann, « muss sie eine Leistung unter 20 MW haben, aus erneuerb
aren Energiequellen oder der hochwertigen Kraft/
Wärme-Kopplung produziert werden und muss das gesamte Erzeugungsverfahren (Vorbereitung des Brennstoffs und etwaige Ve
...[+++]rbrennung bei der Elektrizitätserzeugung) es ermöglichen, den Kohlendioxidausstoss um 10 Prozent im Vergleich zu den Emissionen eines herkömmlichen Erzeugungsverfahrens, das die gleiche Anzahl kWh erzeugt, zu verringern und für die hochwertige Kraft/Wärme-Kopplung unter Berücksichtigung der erzeugten Wärme » (ebenda, SS. 11-12).