Darüber hinaus schlägt der Berichterstatter vor, die Begr
iffsbestimmung von „Website-Inhalt“ zu konkretisieren und insbesondere Funktionen einzubeziehen, die über Websites bereitgestellt werden, welche außerhalb der Website der betreffenden
öffentlichen Stelle oder Körperschaft liegen und nur in den Anwendungsbereich fallen sollen, wenn die
externe Website die einzige Möglichkeit ist, über die dem Benutzer die Information oder Dien
...[+++]stleistung zur Verfügung gestellt wird.