(e) anzuerkennen , dass die tief verwurzelte Chancenungleichheit aufgrund des Geschlechts, des Vermögens, der ethnischen Zugehörigkeit und der Region Fortschritte im Hinblick auf die Verwirklichung der MDG v
erhindert; und die Partner auf Seiten der entwickelten Länder wie der Entwicklungsländer aufzurufen, ihr Augenmerk verstärkt auf sozial
e Gerechtigkeit und bessere Chancengleichheit zu richten, indem sie „Gleichstellungsziele“ festlegen und über die Fortschritte bei der Verringerung aller Formen von Diskriminierung berichten, die d
...[+++]ie Entwicklungsmöglichkeiten des Einzelnen beeinträchtigen;