34. stellt fest, dass der Umfang der Ausstattung mit Untertiteln und der Übertragung sowie der Präsentation der Programme in die Zeichensprache für Hörbehinderte sowie der audiovisuellen Beschreibung für S
ehbehinderte in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ist; erinnert an die Verpflichtung der Kommission gegenüber dem Parlament vom Juni 2002, auf dieses Thema im vorliegenden Bericht einzugehen; stellt fest, dass die Kommission
diese Zusage nicht eingehalten hat; fordert die Kommission erneut auf, auf das Problem des
...[+++] verbesserten Zugangs zu den Sendemedien für Personen mit sensorischen Störungen einzugehen; regt an, dass die Kommission in ihr Arbeitsprogramm einen jährlichen Zustandsbericht über die Fortschritte in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten im Bereich des Zugangs zum digitalen Fernsehen für Behinderte aufnimmt; dieser Bericht sollte auf einzelstaatlichen Aktionsplänen zur Verbesserung des Zugangs Behinderter zum digitalen Fernsehen basieren, die der Kommission von den einzelnen Mitgliedstaaten vorgelegt werden;