33. Die Bilanzierungstec
hnik, die für die Berechnung der Eigenmittel samt ihrer Angemessenheit für das Risiko eines Kreditinstituts sowie für die Bewertung der Konzentrat
ion von Krediten im Einzelnen anzuwenden ist, sollte den Bestimmungen der Richtlinie 86/635/EWG des Rates vom 8. Dezember 1986 über den Jahresabschluss und den konsolidi
erten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten , die eine Reihe von Anpassungen der Be
...[+++]stimmungen der Siebenten Richtlinie 83/349/EWG des Rates vom 13. Juni 1983 über den konsolidierten Abschluss enthält, oder der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards Rechnung tragen, je nach dem, welche Bestimmungen nach nationalem Recht für die Rechnungslegung der Kreditinstitute verbindlich sind.