D
er Anteil jeder Gemeinde wird bestimmt, indem der Gesamtbetrag des Ziehungsrechts mit folgender Formel multipliziert wird: {(Anzahl Km des Strassen- und Wegenetzes der
Gemeinde/Gesamtzahl der km kommunaler Strassen und Wege in der Wallonischen Region)*0,5 + (Anzahl Einwhoner der Geme
inde/Gezamtzahl der Einwohner der Wallonischen Region)*0,5}*{durchschnittliches Einkommen pro Einwohner in der Wallonischen Region/durchschnittliches Einkommen pro Einwohner der
Gemeinde + (1 - durchschnittliches
...[+++]Einkommen pro Einwohner in der Wallonischen Region/durchschnittliches Einkommen pro Einwohner der Gemeinde)*0,25}.