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ußerdem sollte die Polizei bei weiteren Arten von Straftaten grenzüberschreitende Verfolgungen durchführen können. In Fällen, in denen die zuständigen örtlichen Behörden der Mitgliedstaaten, in welchen die Verf
olgung stattfindet, nicht unverzüglich tätig werden können, sollte die Polizei über die Mittel für ein wirksames Eingreifen verfügen, dami
t die Identität der verfolgten Person festgestellt und diese an die zuständigen örtlichen Behörden überstel
...[+++]lt werden kann.