Die zuständigen Behörden können die Möglichkeit vorsehen, dass die Eigenkapitalanforderung für eine geschriebene börsengehandelte Warenoption dem von de
r Börse geforderten Einschuss entspricht, sofern ihnen ordnungsgemäß nachgewiesen worden ist, dass dieser dem mit der Option verbu
ndenen Risiko genau entspricht und mindestens so hoch ist wie die Eigenkapitalanforderung für eine Option, die sich bei Zugrundelegung der nachstehend in
...[+++] diesem Anhang beschriebenen Berechnungsmethode oder bei Anwendung der in Anhang V beschriebenen internen Modelle ergeben würde.