Der Gerichtshof stellt fest, dass es, da nicht alle außergewöhnlichen Umstände zu einer Befreiung führen, demjenigen obliegt, der sich darauf berufen möchte, den Nachweis zu führen, das
s es ihm auch unter Einsatz aller ihm zur Verfügung stehenden personellen, materiellen und finanziellen Mittel o
ffensichtlich nicht möglich gewesen wäre, ohne angesichts der Kapazitäten des
Unternehmens zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht tragbare Opfer die außergewöhnliche
...[+++]n Umstände zu vermeiden, mit denen er konfrontiert war und die zur Annullierung des Fluges geführt haben.