Ich möchte feststellen, dass dasselbe Europ
äische Parlament am selben Tag im Bericht Quecedo den Erwägungsgrund angenommen hat, de
r besagt, „dass ein Einsatz des EUSF im Fall von Katastrophen weiterhin möglich sein muss, die trotz ihrer Schwere nicht das erforderliche Mindestniveau erreichen, und dass bei außergewöhnlichen Katastrophen Hilfe gewährt werden kann, wenn der größte Teil der Bevölkerung einer spezifischen Region von einer Katastrophe mit schweren und dauerhaften Auswirkungen auf die Lebensbedingungen der Bürger betroffen i
...[+++]st“.