L. in der Erwägung, dass die vorgeschlagenen acht biophysikalischen Kriterien sich möglicherweise als nicht ausreichend erweisen und sich der vorgeschlagene Schwellenwert von 66 % der Fläche mögl
icherweise nicht in allen Fällen als geeignet erweist, um eine tatsächliche Benachteiligung so zu ermitteln, dass der großen Vielfalt der ländli
chen Gebiete der EU Rechnung getragen wird; in ...[+++]der Erwägung, dass neben anderen auch die angebaute Kultur, die Kombination der Bodenarten, die Bodenfeuchte und das Klima Faktoren darstellen, die für die Ermittlung der tatsächlichen Nachteile in einem Gebiet von Belang sind,