17. dringt darauf, dass die Entwicklungsländer nicht zu einer totalen und uneingeschränkten Öffnung ihrer Märkte für ausländische Einfuhren veranlasst werden und die Möglichkeit erhalten sollten, einen zeitlich begrenzten Schutz bestimmter Industriezweige vorzusehen, um dadurch eine stabile Entwicklung zu ermöglichen; ersucht die europäischen Exekutivdirektoren des Exekutivdirektoriums des IWF, dafür zu sorgen, dass die verblei
benden Auflagen die einkommensschwachen Länder nicht zu einer einseitigen Öffnung der Märkte außerhalb des Rahmens der WTO-Verhandlungen drängen oder ihre Fähigkeit behindern, im Rahmen der WTO-Verhandlungen nach
...[+++]eigenem Gutdünken und zu ihren eigenen Bedingungen den Umfang der Marktöffnung auszuhandeln, zu dessen Zusage sie bereit sind; ersucht den IWF ferner, eine angemessene Flexibilität bei der Erfüllung der handelsbezogenen Auflagen zu gewährleisten, um es dadurch den Empfängerländern zu ermöglichen, das Ausmaß ihrer Marktöffnung selbst zu bestimmen; ist jedoch der Auffassung, dass eine vollständige Integration in den Weltmarkt letztlich den Entwicklungsländern, den Schwellenländern und den Industrieländern beträchtliche Wachstumsmöglichkeiten bietet;