in der Erwägung, dass viele Mitgliedstaaten Maßnahmen ergriffen haben, um unlautere Handelspraktiken auf verschiedene Weise zu bekä
mpfen, wobei sie in einigen Fällen freiwillige Maßnahmen und Selbstregulierungsmaßnahmen anwenden und in anderen
Fällen entsprechende nationale Vorschriften beschlossen haben; in der Erwägung, dass dies hinsichtlich des Niveaus, des Charakters und der Form des Rechts
schutzes zu starken Abweichungen und großen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten geführt hat;
...[+++] in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten noch keinerlei Maßnahmen in diesem Bereich ergriffen haben.