Einige Mitgliedstaaten wenden ein einziges Genehmigungsverfahren auf alle Projektarten an, andere nutzen zwei oder mehr
(in einigen Fällen sehr viel mehr). Wiederum andere greifen auf ein zweistufiges System zurück, was bedeutet, dass
einige Teile eines Projekts auf der Grundlage einer Gruppe von Rechtsvorschriften (z. B. für die Flächennutzungsplanung) genehmigt werden, über andere Teile hingegen anhand anderer Rechtsvorschriften (z. B. zur Erteilung einer Umweltgenehmigu
...[+++]ng) entschieden wird.