51. betont, dass die Unabhängigkeit der Einrich
tungen von höchster Bedeutung ist; erinnert daran, dass die Einrichtungen in der Lage sein sollten, ihr Mandat unabhängig auszuführen, und bedauert, dass dies derzeit nicht immer der Fall ist; ist der Überzeugung, dass die Generaldirektionen der Kommission als Partner der Einrichtungen gesehen werden sollten, und stellt mit S
orge fest, dass das Eingreifen der Kommission zeitweise Zweifel an der Objektivität der Entscheidungen und ergriffenen Maßnahmen der Einrichtungen aufkommen lässt,
insbesond ...[+++]ere, wenn große Risiken im Hinblick auf die Sicherheit der Verbraucher im Spiel sind;