Aufgrund der Dringlichkeit, die durch den Umstand begründet ist, dass die Europäische Kommission am 8. Februar 2000 ein begründetes Gutachten wegen unterbliebener Mitteilung der internen Massnahmen zur Umsetzung der nachstehend
en Richtlinie 96/62 eingesandt hat; dass die von der Europäischen Kommission festgelegte Beantwortungsfrist am 8. April 2000 abgelaufen ist; dass die Kommission nach Ablauf dieser Fr
ist nicht versäumen wird, den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft sofort wegen unterbliebener Umsetzung dieser Richtlinie a
...[+++]nzurufen; dass es deshalb von Bedeutung ist, diese Anrufung zu verhindern und schnellstmöglich den Erlass zur Gewährleistung der Umsetzung zu verabschieden;