237. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass für den nächsten Programmplanungszeitraum, nämlich 2014–2020, relevante und zuverlä
ssige Informationen eingeholt werden, damit sich die Maßnahmen besser verwalten und begleiten lassen und nachgewiesen
werden kann, inwieweit die bereitgestellten Beihilfen zum Erreichen von übergeordneten Prioritäten der Union beitragen; vertritt die Auffassung, dass die Zielsetzungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen realistisch sein sollten und dass die Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze genau überwachen
werden ...[+++] sollte; vertritt die Auffassung, dass die Maßnahmen während des gesamten Programmplanungszeitraums besser verwaltet werden sollten, insbesondere dann, wenn sich zeigt, dass die gesetzten Ziele nicht erreicht werden;