Sofern die Tiergesundheits
vorschriften der EU eingehalten werden und insbesondere mithilfe eines angemessenen Identifizierungs- und Rückverfolgungssystems sichergestellt
werden kann, dass die Rinder, Ziegen und Schafe, die an Sammelstellen, einschließlich Märkten, gesammelt wurden, den gleichen Gesun
dheitsstatus haben, könnten die zur Schlachtung und Herstellung von frischem Fleisch bestimmten Tiere, deren Fleisch in die Union verbracht
werden soll, von einer Sammelstelle
...[+++]bezogen und direkt an einen zugelassenen Schlachthof verbracht werden.