Die Region verpflichtet sich" wird das Folgende hinzugefügt: der " Société publique de Gestion de l'Eau" zu erlauben, den tatsächlichen Kostenpreis weiterzuberechnen, der ihr ermöglichen soll, alle im Rahmen der Aufgaben, die ihr auf der Grundlage des vorliegenden Geschäftsführungsvertrags anve
rtraut worden sind, eingegangenen Verpflichtungen, unter denen die
Verpflichtungen in Bezug auf die Finanzierung stehen, zu erfüllen, und dies bis zu
m vollständigen und endgültigen Erlöschen der Gesam ...[+++]theit der Verpflichtungen. Die Modalitäten zur Weiterberechnung des tatsächlichen Kostenpreises werden Gegenstand eines Protokolls zwischen der Wallonischen Region und der " Société publique de Gestion de l'Eau" sein, wenn der Geschäftsführungsvertrag nicht erneuert wird.