(c) in Gebieten, die in Ums
trukturierungs- und/oder En
twicklungsprogramme eingebunden sind, um die Aufgabe von ökologisch wertvollen Flächen zu vermeiden und/oder besondere Nachteile für Betriebsinhaber, die ökologisch wertvolle Flächen bewirtschaften, in diesen Gebieten auszugleichen, wobei insbesondere Berufsneulingen, Junglandwirten, Familienbetrieben oder anderen vorrangig in Frage kommenden Betriebsinhabern, wie z. B. Erzeugern, die Mitglieder einer Erzeugerorganisation oder einer landwirtschaftlichen Genossenschaft
sind, Vorzug
...[+++]gegeben wird,