2. verweist darauf, dass alle
Mitgliedstaaten mit einer Ausnahmeregelung die Kriterien von Maastricht erfüllen müssen, ehe sie dem Eurogebiet beitreten können, und dass die Auflagen des Stabilitäts- und Wachstumspakts für alle Mitgliedstaaten gelten; ist davon überzeugt, dass sich eine Prüfung der Frage, ob die Mitg
liedstaaten auf die Einführung des Euro vorbereitet sind, auf die gleichen Definitionen und Grundsätze stützen sollte, wie sie in früheren Konvergenzberichten dargelegt werden, um Kontinuität und die Gleichbehandlung aller
...[+++] Mitgliedstaaten zu gewährleisten