Obwohl der königliche Erlass vom 28. Juni 2005 einige Tage vor der Ausfertigung des Gesetzes vom 3. Juli 2005, der Artikel 154bi
s in das EStGB 1992 einfügte, angenommen und einige Tage vor demselben Gesetz im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde, steht es ausser Zweifel, dass dessen Autor rechtzeitig die Berechnung des Berufssteuervorabzugs der Steuerermässigung anpassen wollte, die den in Artikel 154bis erwähnten Arbeitnehmern gewährt wurde, wobei dessen Entwurf bereit
s durch die Kammern angenommen und dem König zur Unterzeich
...[+++]nung unterbreitet worden war.