verweist darauf, wie wichtig es auch ist, dass das auf der einzelstaatlichen Ebene hergestellte Rechtsgleichgewicht im strafrechtlichen Bereich gewahrt bleibt, ruft z
ur Ausprägung eines besonnenen Vorgehens im Hinblick auf die Aufnahme der wie auch immer gearteten strafrechtlichen Vorschriften auf, die zur Gewährleistung der Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts erforderlich sind, und ruft in diesem Punkt zu einer engeren Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten auf; fordert die Kommission in Zusammenarbeit mit Eurojust und dem Europäischen Justiziellen Netz auf, Strukturen für Rückmeldungen auf die Anwendung strafrechtlicher Sanktio
...[+++]nen in den Mitgliedstaaten, die im Rahmen europäischer Maßnahmen geplant wurden, einzurichten; begrüßt die Initiative der obersten Gerichtshöfe der Mitgliedstaaten, sich zu einem Netzwerk zusammenzuschließen, um im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Europäischen Union Themen von gemeinsamem Interesse zu erörtern, vor allem das Nebeneinanderbestehen europäischer und einzelstaatlicher strafrechtlicher Vorschriften betreffend;