14. erinnert daran, dass eines der fünf Ziele der EU-Strategie 2020 die Verringerung der Armut und der sozialen Ausgrenzung in der Europäischen Union ist; betont, dass für die Bekämpfung der Armut eine integrierte Politik erforderlich ist, mit der eine Verbindung zwischen angemessenem Einkommen, angemessenen Arbeits- und Lebensbedingungen und dem Zugang zu allen – politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen – Grundrechten hergestellt wird; ist der Auffassung, dass Nahrungsmittelhilfemaßnahmen
eines der Elemente einer weiter gefassten integrierten Politik zur Bekämpfung der Armut sein könnten; erkennt an, dass eine der Begl
...[+++]eiterscheinungen von Armut oft Unterernährung und Ernährungsarmut sind;