Eine Mitteilung von Seiten eines „Mitgliedstaats, der Opfer dieser Maßnahme ist“
, würde entweder zu einer „Krise der Beziehungen zu diesem Staat oder zu einer innenpolitischen Krise [.]“ führen, weil „das einzige Hindernis in dieser Phase des Verfahrens ein [.] Beschluss des Rates ist“, de
r „als Ausdruck der Weigerung der Mitgliedstaaten verstanden werden“ würde, „sich mit dem bestreffenden Mitgliedstaat solidarisch zu verhalten“ (
...[+++]S. 2 der Begründung).