Zu den Übersetzungen dieser Informationen gehören mindestens jedwede Entscheidung, mit der ein Strafverfahren beendet
wird, das aufgrund einer von dem Opfer erlittenen Straftat eingeleitet wurde,
und auf Antrag des Opfers die Begründung oder eine kurze Zusammenfassung der Begründung dieser Entscheidung, außer im Falle
einer von Geschworenen getroffenen Entscheidung oder
einer Entscheidung, deren Begründung vertraulich ist, für die nach einzelstaatlichem Recht keine Begründ
...[+++]ung gegeben wird.