- eine nicht vernünftig gerechtfertigte Diskriminierung einfü
hren würde zwischen einerseits dem Beschuldigten, der Gegenstand einer Regelung des Verfahren
s nach Ablauf einer vollständigen gerichtlichen Untersuchung ist und der den Lauf der Verjährung währen
d der gerichtlichen Untersuchung genießt, und andererseits dem Beschuldigten, der im Stadium der Regelung des Verfahrens mit einer unvollständigen gerichtlichen Untersuchung konf
...[+++]rontiert wird und dem der Lauf der Verjährung während der für die Durchführung zusätzlicher Untersuchungshandlungen nötigen Zeit versagt wird;