Jedes Frontschutzsystem, das nach dieser
Verordnung im Wege einer Typgenehmigung für ein Fahrzeug hinsichtlich des Anbaus eines Frontschut
zsystems oder einer Typgenehmigung für ein Frontschutzsystem, das als selbstständige technische Einheit in den Verkehr gebracht werden soll, genehmigt ist, muss den Anforderungen dieser Verordnun
g entsprechen; ihm wird ein EG-Typgenehmigungszeichen nach den Bestimmungen des Anhangs IV erteilt, d
...[+++]as anzubringen ist.