8. unterstreicht, dass unbedingt eine einheitliche konsolidierte Steuerbemessungsgrundlage festgelegt werden muss, die
den Erfordernissen einer stärkeren Integration des Binnenmarktes gerecht wird; unterstützt den Vorschlag der Kommission und ist davon überzeugt, dass die Einführung einer einheitlichen konsolidierten Steuerbemessungsgrundlage für Unternehmen mit Niederlassungen in mindestens zwei Mitgliedstaaten – die die Bestimmung des zu versteuernden Einkommens gemäß einem Gesamtregelwerk gemeinsamer, auf europäischer Ebene festgelegter und auf einzelne Unternehmensgruppen anwendbarer Bestimmungen ermöglicht – die beste
Lösung is ...[+++]t, um die steuerlichen Hemmnisse für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Unternehmen wirksam anzugehen;