Da im Jahre 2009 im Rahmen der Aus
gabenobergrenze der Rubrik 4 kein Spielraum verbleibt, erkennt die Kommission an, dass die Fähigkeit, auf unvorhergesehene Krisen zu reagieren, ziemlich eingeschränkt ist, und verpflichtet sich daher, der Haushaltsbehörde im Jahresverlauf 2009 – unter Berücksichtigung der politischen Entwicklung sowie der Ausführung d
es Haushaltsplans – eine Bewertung der Situation im Rahmen der Rubrik 4 vorzulegen, der gegebenenfalls entsprechende Vorschläge beigefügt sind
...[+++]".